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Was wir für Sie tun

Informationen für Unterstützungskassen & Pensionskassen

Informationen für Unterstützungskassen & Pensionskassen - Was wir für Sie tun - 

Als erfahrenes bAV-Serviceunternehmen entlasten wir nicht nur Arbeitgeber sondern auch Unterstützungskassen und Pensionskassen von operativen Aufgaben. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Verwaltungslösung nach Maß. Die Auslagerung der bAV-Verwaltung bietet Ihnen viele Vorteile. Den Leistungsumfang bestimmen Sie. 

Für die Anmeldung von neuen Mitarbeitern in Ihre bestehende Unterstützungskassenversorgung wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter. Dieser kann den gewünschten Antrag aufnehmen und bei Bedarf entsprechende Angebote zur Verfügung stellen.

Sie können uns die Abmeldung in schriftlicher Form oder per eMail mitteilen. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular „Änderungsmitteilung_VP“ verwenden.

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Sofern der Leistungsplan Ihres Unternehmens eine Aussetzung der Beitragszahlung für entgeltfreie Zeiten vorsieht, müssen diese an uns gemeldet werden. Sie können uns den Beginn der entgeltfreien Zeit in schriftlicher Form oder per eMail mitteilen. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular „Änderungsmitteilung_VP“ benutzen.

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Eine Unterstützungskassenversorgung ist grundsätzlich insolvenzversicherungspflichtig. Ausnahmen bilden Versorgungen, die nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen (z.B. Versorgungen von beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern). Zur ausführlichen Information beachten sie das auf unserer Homepage hinterlegte Informationsmaterial zur Insolvenzsicherung.

Jährlich, ungefähr Ende Mai eines Jahres, erhalten Sie unaufgefordert von uns Ihr PSV-Testat. Dieses ist von Ihnen zusammen mit dem vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen, an den PSVaG weiterzuleiten.

Bitte melden Sie uns Adressänderungen, Änderungen der Firmierung oder Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend. Sie können uns die Änderungen in schriftlicher Form oder per eMail mitteilen. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular „Änderungsmitteilung_TU“ verwenden.

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Bitte erteilen Sie uns Ihre Einzugsermächtigung auf schriftlichem Weg mit Unterschrift und Firmenstempel. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular „Sepamandat_UK“ verwenden.

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